Nano in Verpackungen


Nanotechnologie wird nicht nur in Lebensmitteln, sondern auch in Verpackungen angewandt. Während sie in Lebensmitteln eine geringere Rolle spielt, ist sie in Verpackungen schon weit verbreitet. Die Industrie verspricht sich mit diesen innovativen Verpackungen bessere Haltbarkeit der Lebensmittel und zudem weit weniger Abfall.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die technologische Entwicklung - wie so oft - entsprechend zu begleiten, denn die rechtlichen Bestimmungen sowohl für die Lebensmittel als auch für die Verpackungsmaterialien sind auf die Herausforderungen ungenügend vorbereitet, die sich durch die Nanotechnologie ergeben. Auch Hersteller, Weiterverarbeiter und Händler müssen sich anpassen: Aktive Informationspolitik und Transparenz sind das Gebot der Stunde. Denn die Möglichkeiten, mit den Nanoverpackungen die Ökobilanz zu verbessern und die Haltbarkeit der Lebensmittel zu verlängern, sind sehr groß.


Welche Verpackungen enthalten Nano?


Zu den etwa 400 - 500 Verpackungsmaterialien, die Nanokomponenten enthalten, gehören PET-Flaschen, Frischhalteboxen und Verpackungsfolien. Der Einsatz bei den Verpackungen gehörte zu den ersten Anwendungen der Technologie im Lebensmittelbereich.

Nano verbessert die Barriere-Eigenschaften gegen Wasserdampf, Gase, Aromastoffe und thermische und mechanische Eigenschaften, ebenso bringt es Vorteile beim UV-Schutz. Die CO2-Bilanz ist deutlich positiv zum Beispiel bei den nanotechnisch optimierten PET-Flaschen. Forscher publizierten schon 2009 in einer Studie die Einsparung von mehreren 10.000 Tonnen klimaschädlicher Emissionen allein in der deutschen Öko-Bilanz beim Einsatz von Nanotechnologie in Verpackungen. Bei Recycling, Herstellung und Transport verursacht eine Nano-PET-Flasche rund 30% weniger Treibhausgase als die Verpackungen aus Aluminium und sogar 60% weniger als diejenigen aus Glas. Somit weist eine Nano-PET-Flasche eine Öko-Bilanz ebenso wie die Glas-Mehrwegflasche auf.

Die neuesten Entwicklungen gehen zu Nano-Sensoren, die durch einen Farbwechsel Veränderungen von Feuchtigkeit oder Temperatur anzeigen. Verbraucher würden so merken, ob ein Produkt vielleicht schon verdorben ist, weil die Kühlkette unterbrochen wurde oder die Verpackung ein Loch hat.

Schon heute werden Verpackungen und auch Paletten mit Sendern zur Informationsübertragung innerhalb der Lagerlogistik ausgestattet. Durch Nanotechnologie werden bald Nanosender, preiswert und damit universell einsetzbar, verfügbar sein.


Können die Nanopartikel von den Verpackungen in die Lebensmittel gelangen?


Ob von Verpackungen Nanopartikel in die Lebensmittel übergehen, ist in erster Linie davon abhängig, wie die man die Nanoschicht auf die Verpackungsmaterialien aufgetragen hat. An den Stellen, wo Nanomaterialien Lebensmittel direkt berühren, kann ein Übergang nicht ausgeschlossen werden. Hier arbeitet man am Nachweis der Unbedenklichkeit, auch im Fall der antimikrobiell wirkenden Lebensmittelverpackungen. Diese begünstigen die Frischhaltung von Lebensmitteln durch eine Beschichtung mit keimtötenden Nano-Silberpartikeln.

Diese Technologie wird nicht überall angewandt, es bestehen zudem juristische Lücken in der Kennzeichnungspflicht und der Regulierung der Anwendung, weshalb die meisten Hersteller diese vermeiden.

Das Lebensmittelrecht der meisten europäischen Länder steht unter dem Positiv-Prinzip:
Es dürfen jene Zusatzstoffe angewendet werden, auf einer Positiv-Liste geführt und entsprechend gekennzeichnet sind. Um auf diese Liste zu gelangen, müssen neben dem Unbedenklichkeits-Nachweis noch eine Reihe weiterer Anforderungen erfüllt sein, unter anderem muss nachgewiesen sein, dass das betreffende Lebensmittel ohne den Zusatzstoff nicht produziert werden kann.

Für Verpackungen von Lebensmitteln gelten natürlich die gleichen Kriterien. Es gilt aber generell: Wenn eine Substanz verwendet wird, die schon auf der Positiv-Liste steht, wird sie nicht neu überprüft, wenn sie neuerdings in nanoskaliger Größe beigemischt wird.

Inzwischen ist jedoch bekannt, dass Stoffe sich in nanoskaliger Größe anders als in makroskaliger Größe verhalten können. Daher genügt die bisherige Bestimmung seit dem Fortschreiten der Nanotechnologie nicht mehr. Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel und Verpackungsstoffe betrifft nur die Zutaten, nicht aber deren Größe oder Partikulierung. Für die Weiterentwicklung der entsprechenden Verordnungen sind jetzt der Gesetzgeber, die Forschung und die Hersteller mit entsprechender Transparenz gefordert. Die Verbraucher jedenfalls wünschen eine Kennzeichnung sowohl von Lebensmitteln als auch von Verpackungen, wenn diese Nanotechnologie enthalten.

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